Der Senat hat sich zur Notfallbetreuung geäußert. Über die Umsetzung der Betreuung und die Anmeldung informieren wir Sie hier schnellstmöglich. Wir warten auf ein Formular und prüfen die Möglichkeiten einer Anmeldung online über die Homepage. Wir informieren Sie über aktuelle Änderungen, vor allem die Möglichkeiten der Anmeldung.
Pressemitteilung vom 15.03.2020: Wer hat Anspruch auf Kita- und Schul-Notbetreuung? In Berlin werden ab dem 17. März alle Kitas und allgemeinbildenden Schulen geschlossen. Für die Kita-Kinder und Schulkinder der Grundstufen 1 bis 6 wird es eine Notbetreuung geben. Die Notbetreuung kann nur von Eltern in Anspruch genommen werden, die in systemrelevanten Berufen arbeiten (beide Eltern) und keine andere Möglichkeit einer Kinderbetreuung organisieren können. Der Senat von Berlin hat sich auf folgende anspruchsberechtigte Berufsgruppen für die Kita- und Schulnotversorgung verständigt:
Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen
Justizvollzug
Krisenstabspersonal
Betriebsnotwendiges Personal von BVG, S-Bahn, BWB, BSR, weiterer Unternehmen des ÖPNV sowie der Ver- und Entsorgung, Energieversorgung (Strom, Gas)
Betriebsnotwendiges Personal im Gesundheitsbereich (insbesondere ärztliches Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren, Beschaffung, Apotheken)
Betriebsnotwendiges Personal im Pflegebereich
Betriebsnotwendiges Personal und Schlüsselfunktionsträger in öffentlichen Einrichtungen und Behörden von Bund und Ländern, Senatsverwaltungen, Bezirksämtern, Landesämtern und nachgeordneten Behörden, Jobcentern und öffentlichen Hilfeangeboten und Notdienste
Personal, das die Notversorgung in Kita und Schule sichert
Sonstiges betriebsnotwendiges Personal der kritischen Infrastruktur und der Grundversorgung
Quelle: https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/pressemitteilung.906919.php
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