Die häufigsten Fragen rund um Corona einfach beantwortet
- Michel Neu
- 21. Feb. 2022
- 1 Min. Lesezeit
Die Regelungen bezüglich Corona ändern sich stetig. Um eine Orientierung zu bieten, haben wir die häufigsten Fragen in dieser Übersicht gesammelt und beantwortet.
Was passiert, ....
… wenn mein Kind einen positiven Schnelltest in der Schule hat?
Falls ihr Kind ein positives Testergebnis in der Schule hat, muss dieses Ergebnis in einem Testzentrum bestätigt werden. Bestätigt sich ein positives Ergebnis, geht das Kind für zehn Tage in die häusliche Isolation. Am siebten Tag kann es sich durch ein negatives Testergebnis und bei Symptomfreiheit freitesten.
… wenn mein Kind einen positiven Schnelltest zu Hause hat?
In diesem Fall melden Sie ihr Kind zunächst in der Schule krank und gehen in ein Testzentrum. Das Ergebnis teilen Sie dann der Schule mit. Bei einem positiven Testergebnis geht das Kind zehn Tage in die Isolation und kann sich am siebten Tag freitesten.
… wenn es in der Klasse meines Kindes einen positiven Schnelltest gab (, mein Kind aber negativ getestet wurde) ?
In Klassen mit positiven Testergebnis(sen) finden anschließend fünf Tage lang täglich Testungen statt. Kein negativ getestetes Kind geht in Quarantäne.
Ausnahme: Geschwisterkinder positiv getesteter Kinder gehen zehn Tage in Quarantäne. Eine Freitestung ist ab dem sechsten Tag möglich.
… mit im Haushalt lebenden Personen?
Im Haushalt lebende Personen wie Eltern und Geschwisterkinder gehen für zehn Tage in Quarantäne.
… wenn ich zu Hause ein Kind in Isolation betreue, aber eigentlich arbeiten müsste?
Eltern positiv getesteter Kinder bekommen eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt, welches dem Arbeitgeber vorgelegt werden kann.
… wenn ihr Kind die Präsenzpflicht aussetzt?
Die Aussetzung der Präsenzpflicht ist ausschließlich mit einem schriftlichen Antrag vor dem ersten Tag gültig. Um Lerninhalte und Aufgaben müssen sich die Kinder und Eltern selbst bemühen. Die Klassenlehrer stellen nach Möglichkeiten Aufgaben bereit. Beim Aussetzen der Präsenzpflicht dürfen keine einzelnen Tage/Stunden in der Schule verbracht werden. Diese Regelung gilt bis zum 28.02.2022.
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