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Die Maskenpflicht fällt für die Grundstufe

Ab der kommenden Woche müssen wir uns auf unterschiedliche Regelungen bezüglich des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes einstellen, denn für die Grundstufe (Klassen 1-6) entfällt diese Pflicht, während sie weiterhin in der Mittelstufe (Klassen 7-10) gilt. Problematisch ist dies in unserer speziellen Situation dadurch, dass wir in unseren Häusern Klassen aus beiden Schulstufen gemischt haben.


Zusammenfassend gelten folgende Regeln ab kommender Woche:

  • Die Maskenpflicht entfällt für die Klassen 1 bis 6 grundsätzlich,

  • Ausnahmen gelten hier bei Wandertagen, auf dem Schulweg, bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und anderen außerschulischen Veranstaltungen,

  • die Maskenpflicht besteht in der Mittelstufe wie in den Vorwochen weiter,

  • während Klassenarbeiten und anderen Prüfungen darf in der Mittelstufe auf die Maske verzichtet werden,

  • für Gäste der Schule gilt weiterhin die Maskenpflicht im ganzen Schulgebäude,

  • bei positiven PCR-Tests geht nur noch das betroffene Kind in Quarantäne, zusätzlich wird ein Schnelltest mehr pro Woche in der entsprechenden Klasse durchgeführt,

  • nach den Ferien wird in den ersten beiden Schulwochen in allen Klassen drei Mal getestet,

  • in der Ferienbetreuung des OGB soll bitte trotzdem eine Maske mitgegeben werden, falls man an außerschulischen Veranstaltungen teilnimmt.

Die aktualisierte Corona-Hausordnung

Unsere „Corona-Hausordnung“ wurde entsprechend aktualisiert.

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