Liebe Eltern des Grundschulteils,
mit Sicherheit haben Sie sich darüber unterhalten, wie in diesem Halbjahr die Zeugnisse erstellt werden. Dazu möchte ich Ihnen einige Informationen geben.
1. Allgemeines
Für die Erstellung aller Zeugnisse gibt es rechtliche Grundlagen: Grundschulverordnung, AV „Zeugnisse“ sowie das Schreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 23.4.2020 zur „Leistungsbewertung nach den Schulschließungen bis zum Schuljahres Ende 2019/20“. Es finden Zensurenkonferenzen in jeder Klassenstufe statt.
2. Klassen 1/2(SAPH)
Alle Schüler der SAPH erhalten ein indikatorenorientiertes Zeugnis. Die Leistungsbewertung in der Schulanfangsphase erfolgt anhand der Gewichtung verschiedener Indikatoren. Der Bewertungszeitraum umfasst ein ganzes Schuljahr. Die Unterrichtsinhalte, die aufgrund der Schulschließung nicht vermittelt werden konnten, werden auf dem Zeugnis mit der Bemerkung „n.v.“ (nicht vermittelt) gekennzeichnet.
3. Klassen 3-6
Das Arbeits- und Sozialverhalten wird auf Beschluss der Schulkonferenz in diesem Schuljahr nicht eingeschätzt. Im Fach Deutsch gibt es nur eine Gesamtnote, keine Teilnoten. Grundsätzlich soll es in allen Fächern eine Note geben. Wir orientieren uns an dem ersten Halbjahr, den erteilten Noten bis zum 16. März und denen ab der Schulöffnung. Die Lehrkräfte treffen die Entscheidungen in diesem Jahr besonders ausgewogen und pädagogisch verantwortlich . Sollte es wegen besonderer Umstände dennoch die Entscheidung geben ,keine Note zu erteilen, so erscheint auf dem Zeugnis ein „n.e.“ (nicht erteilt). Es wird auf keinem Zeugnis einen Hinweis auf Corona/Homeschooling geben.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, können Sie sich gern an die Schulleitung wenden.
Mit freundlichen Grüßen
H.Gabriel
( Leiterin Grundschulteil 10K10)
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